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Hochwasserschutz Sarneraatal: Nur der Gegenvorschlag des Kantonsrats führt zum Ziel

Am 26. September stimmt die Obwaldner Bevölkerung darüber ab, ob sie den Objektkredit gemäss dem Kantonsratsbeschluss zum Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal oder die Initiative der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Sarnen annehmen will. Der Hochwasserschutz im Sarneraatal muss die Sicherheit der Bevölkerung und der Infrastruktur gewährleisten. Er muss rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen genügen. Dieses Ziel kann mit der Annahme des Kantonsratsbeschlusses ohne weitere Zeitverzögerung erreicht werden.

Der Kantonsratsbeschluss sieht vor, sowohl die Projektvariante «Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost» als auch die Projektvariante «Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West» auf den gleichen Planungsstand zu heben, mit den zugehörigen Umweltverträglichkeitsberichten zu versehen und damit den Vergleich von zwei Stollenvarianten mit der bereits bestehenden Projektvariante «Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert» zu ermöglichen.

Variantenentscheid muss auf Fakten und soliden Argumenten beruhen

Am 26. September 2010 stellt die Obwaldner Bevölkerung die Weichen für den künftigen Hochwasserschutz im Sarneraatal. Nach der gemeinsamen Überzeugung von Kantonsrat und Regierungsrat sollen jetzt alle plausiblen Projektvarianten auf gleiche Augenhöhe gebracht werden. Nur damit ist gewährleistet, dass der Variantenentscheid auf Fakten und soliden Argumenten beruht. In rund zwei Jahren wird das Obwaldner Stimmvolk auch in dieser Frage das letzte Wort in Form einer weiteren Abstimmung haben.
Das von der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Sarnen eingereichte Volksbegehren verlangt die Planung des Stollenprojekts «Bergvariante Ost» bis zur Baureife. Es soll auf den Planungsstand des Projekts «Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert» gebracht werden. Dem Regierungsrat wird gemäss Initiativtext dafür ein Planungskredit von 1,8 Mio. Franken zur Verfügung gestellt.

Die Sarneraa ist in jedem Fall Projektbestandteil

Die 1,8 Mio. Franken reichen allerdings nicht aus. Die Offerten aus der bereits erfolgten Submission für die Planerleistungen zeigen, dass die alleinige Planung der Projektvariante «Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost» Kosten von mindestens 2,5 Mio. Franken verursachen wird. Die Differenz zu den Kostenberechnungen der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Sarnen liegt hauptsächlich in den vom Bund geforderten Massnahmen an der Sarneraa. Diese sind im Initiativtext nicht enthalten. Die Sarneraa ist in jedem Fall Projektbestandteil. Ohne die Massnahmen an der Sarneraa können Bevölkerung und Infrastruktur nicht wirksam geschützt werden und das Hochwasserschutzprojekt wäre weder bewilligungsfähig noch würde es durch den Bund subventioniert.

Umweltverträglichkeitsberichte sind zwingend

Aus diesem Grund hat der Kantonsrat der Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Er beinhaltet einen Planungskredit von 4,3 Mio. Franken. Damit sollen sowohl die Projektvariante «Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen Ost» als auch die Projektvariante «Sarneraa mit Hochwasserentlastungsstollen West» auf den gleichen Planungsstand wie die bereits bestehende Projektvariante «Sarneraa tiefer gelegt und verbreitert» gehoben werden. Um die Vergleichbarkeit der drei Projekte zu erreichen, müssen diese zwingend mit den dazu gehörenden Umweltverträglichkeitsberichten versehen sein.

Bund fordert Variantenvergleich

Der Variantenvergleich wird vom Bund explizit gefordert, ansonsten richtet der Bund für die Ausführung des Projekts keine Subventionen aus. Der Kanton und die Gemeinden sind jedoch darauf angewiesen, den maximalen Subventionssatz des Bundes von 65 Prozent zu erreichen. Deswegen sind Kantonsrat und Regierungsrat überzeugt, dass die Aufwendungen für die Planungsphase spätestens bei der Umsetzung des Projektes mehr als wettgemacht werden. Der Kantonsrat hat die Initiative mit 44 zu 0 Stimmen (4 Enthaltungen) abgelehnt. Den Gegenvorschlag hiess er mit 47 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) gut. Initiative und Gegenvorschlag werden den Stimmberechtigten in einer Doppelabstimmung unterbreitet.

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