Laufende Projekte

Kleine Melchaa

Das Wasserbauprojekt zur Kleinen Melchaa wurde vom Regierungsrat des Kantons Obwalden mit Beschluss vom 17. Mai 2011 bewilligt. Nach der Genehmigung der Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) Hanenried durch den Kantonsrat Anfang Juli 2011 verfügte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 12. September 2011 die Bewilligung der Subventionierung des Projektes. Die Bauarbeiten am ersten Baulos, welches den Geschiebesammler beinhaltet, wurden Ende September 2011 in Angriff genommen. Die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten für das zweite Los (Kantonsstrassenbrücke) erfolgte im Herbst 2011, die Vergabe der Arbeiten ist für Dezember 2011 vorgesehen. Der Baubeginn für das Los 2 ist im März 2012 geplant. Total sind folgende sechs Baulose vorgesehen:

  • Baulos 1: Geschiebesammler Gorgen (im Bau)
  • Baulos 2: Kantonsstrassenbrücke und Gerinne bis Geschiebesammler (Vergabe)
  • Baulos 3: Brücken Zentralbahn (Ausschreibung in Vorbereitung)
  • Baulos 4: Brücke Schwerzbachstrasse
  • Baulos 5: Gerinne bis Schwerzbachstrasse
  • Baulos 6: Gerinne Schwerzbachstrasse bis See

Direkte Linienführung

Das Wasserbauprojekt Kleine Melchaa sieht eine Verlegung des Gerinnes ab dem Gebiet Gorgen sowie eine direkte Linienführung in den Sarnersee vor. Die wichtigsten Projektbestandteile sind:

  • Bau eines Geschiebesammlers mit Holzrückhalt oberhalb der Kantonsstrasse in Giswil. Dieser Sammler hat Platz für 70 '000 m3 Geschiebe, was einem 300-jährlichen Ereignis der Kleinen Melchaa entspricht.
  • Vom Geschiebesammler wird der Bach in einem neuen Gerinne mit einer Breite von 10 bis 22 Metern Richtung Sarnersee geführt.
  • Neubau von drei Brücken: Kantonsstrasse, Zentralbahn und Schwerzbachstrasse.
  • Aufweitung als Sandfang oberhalb der Schwerzbachstrasse.
  • Durchquerung des Flachmoorgebietes Hanenried: Dort wird ein möglichst kleines Gerinne gebaut und auf aktive Verbaumassnahmen verzichtet.

Die geplanten Kosten von 16 Millionen Franken sind durch das Wasserbauprojekt gedeckt, das von Bund, Kanton und Gemeinde subventioniert wird. In gewissen Abschnitten gibt es Kosten, die vollumfänglich zu Lasten Dritter (Einwohnergemeinde, Zentralbahn oder andere Nutzniesser) gehen. Mit diesem Projekt kann das gesamte Siedlungsgebiet von Giswil effizient vor grossen Hochwasserereignissen geschützt werden. Im Überlastfall wird zudem gewährleistet, dass das Wasser nicht durch das Siedlungsgebiet fliesst. Sollte im Extremfall im Bereich Schwerzbachstrasse das Gerinne zu klein sein, werden die Wassermassen auf der linken Seite abgeleitet. Hier kann das Wasser über Landwirtschaftsland in den See abfliessen. So bleibt in Zukunft auch der Autobahnanschluss Giswil Nord vor Überschwemmungen geschützt.

Informationen

Bau- und Raument- wicklungsdepartement

Flüelistrasse 3, 6061 Sarnen
Telefon 041 666 64 35, Telefax 041 660 71 91
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Amt für Wald und Landschaft

Flüelistrasse 3, 6061 Sarnen
Telefon 041 666 63 22, Telefax 041 660 95 77
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Kanton Obwalden

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Naturgefahren Obwalden

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