Drei Mal innerhalb von sechs Jahren wurde der Kanton Obwalden von einer Hochwasserkatastrophe heimgesucht. Im August 2005 in einem bis anhin noch nie zuvor gekannten Ausmass. Die Schäden wirken bis heute nach, obwohl mit grossem Einsatz von Privaten und der öffentlichen Hand enorme Leistungen zur Bewältigung der Folgen getroffen wurden.

Für die Regelung der Abflussverhältnisse des Sarnersees zur Hochwassersicherheit des Sarneraatals wurde am 31. Mai 2007 eigens ein kantonales Gesetz geschaffen. Regierungsrat und Kantonsrat haben unter Abwägung aller Aspekte nach einer breit abgestützten Evaluation von über 20 Varianten die Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa zwischen Seeauslauf und Wichelsee als Bestvariante beurteilt. Sie erfüllt die Hochwasserschutzziele und weist das wirtschaftlichste Kosten/Nutzenverhältnis auf. Gegen den Kantonsratsbeschluss vom 27. April 2007 wurde ein rechtsgültiges Referendumsbegehren eingereicht. Das Stimmvolk des Kantons Obwalden hat an der Volksabstimmung vom 25. November 2007 den regierungs- und kantonsrätlichen Entscheid gestützt und sich für die Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa ausgesprochen.
In der Folge forcierte die IG Hochwasserschutz Sarnen ihr eigenes Projekt in Form eines Stollens vom Sarnersee zum Wichelsee. Aufgrund des vom Stimmvolk am 25. November 2007 erteilten klaren Auftrages wirkte der Kanton beim Stollenprojekt nicht mit, stellte aber der IG Hochwasserschutz Sarnen jederzeit die angeforderten Grundlagen zur Verfügung. Auf politischem Wege wurden verschiedene Versuche unternommen, das Stollenprojekt zu forcieren. Am 28. Mai 2009 lehnte der Kantonsrat erneut eine entsprechende Motion ab.
Termingerecht Ende Juni 2009 hat die vom Kanton Obwalden beauftrage Ingenieurgemeinschaft das Bau- und Auflageprojekt für die Tieferlegung und Verbreiterung der Sarneraa samt Kostenvoranschlag abgeliefert. Der eingereichte Kostenvoranschlag fiel dabei mit 76,5 Millionen Franken deutlich höher aus als die ursprünglich im Vorprojekt ausgewiesenen 47 Millionen Franken. Eine durch den Regierungsrat in Auftrag gegebene Prüfung des Bau- und Auflageprojekts hat den von der Ingenieurgemeinschaft abgegebenen Kostenvoranschlag bestätigt. Im Herbst 2009 hat der Regierungsrat des Kantons Obwalden bestimmt, dass in einem ersten Schritt die Variante «Stollen West (Landenberg-kurz)» bezüglich Realisierung und Kosten neu aufzubereiten sei. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement hat den Auftrag, bis Ende November 2009 den Regierungsrat über die Machbarkeit der Variante «Stollen West» zu informieren.

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