An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 16. Juni 2011 informierten die zuständige Departementsvorsteherin der Einwohnergemeinde Alpnach, Kathrin Dönni, und der Gesamtprojektleiter Josef Berwert über das aktuelle Vorprojekt. Das Projekt beinhaltet die folgenden Massnahmen:
Das Hochwasserschutzprojekt Kleine Schliere muss für mehrere Generationen den Schutz der Bevölkerung gewährleisten. Wichtige Partner der Einwohnergemeinde Alpnach sind dabei die Grundeigentümer, welche durch das Projekt zum Schutz der gesamten Bevölkerung betroffen sind. Mit ihnen wurden bereits Vororientierungsgespräche geführt. Das Ziel besteht darin, für alle Beteiligten eine gute und tragbare Lösung für das Hochwasserschutzproblem zu erreichen.
Die Bauherrschaft ist überzeugt, auf dem richtigen Weg für ein genehmigungsfähiges Bau- und Auflageprojekt zu sein. Sobald das Vorprojekt vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft ist, können die Planungsarbeiten für das Bau- und Auflageprojekt an die Hand genommen werden.
Der Gemeinderat hat im Dezember 2011 die verschiedenen Aufträge zur Erarbeitung des Bau- und Auflageprojekts vergeben. Für die Planung des Holzrückhalts sind Modellversuche notwendig, welche durch die VAW (Versuchsanstalt für Wasserbau) in Zürich durchgeführt werden. Die Arbeiten für das Bau- und Auflageprojekt sind angelaufen und werden, sobald die Rückmeldung des BAFUs vorliegt, weiter vorangetrieben und konkretisiert. Auf Basis des Bau- und Auflageprojektes werden voraussichtlich ab Mitte 2012 die eigentlichen Landverhandlungen mit schriftlichen Vereinbarungen durchgeführt. Nach Abschluss dieser Verhandlungen erfolgt die öffentliche Auflage des Hochwasserschutzkonzeptes mit allen Teilmassnahmen. Nach der Projektauflage und der Behandlung allfälliger Einsprachen kann das bereinigte Bau- und Auflageprojekt mit der Gesamtbewilligung des Kantons und dem Subventionsgesuch beim BAFU eingereicht werden. Sobald die Kreditgenehmigung des Bundes vorliegt, die Submission für Bauarbeiten erfolgt ist und die Ausführungsplanung gestartet ist, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.
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